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SHE-Optimized

RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Coaching-Vereinbarung zwischen der Dream-bit UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Güney Jung, handelnd unter der Marke SHE-OPTIMIZED (Betreiberin der Plattform und haftende Anbieterin; im Folgenden: der Anbieter), und der Klientin als Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB. Die Dream-bit UG (haftungsbeschränkt) ist Vertragspartnerin und haftende Anbieterin; die Coaching-Leistung wird durch den Coach (Güney Jung) als Leistungserbringer erbracht (im Folgenden: der Coach). Mit Abschluss der Coaching-Vereinbarung erkennt die Klientin diese Bedingungen an. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Klientin werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Soweit diese Bedingungen Rechte, Pflichten, Ansprüche oder die Haftung „des Coaches“ regeln, ist Anspruchs- und Verpflichtungsträger der Anbieter (Dream-bit UG (haftungsbeschränkt)); der Coach handelt insoweit als dessen Geschäftsführer und Erfüllungsgehilfe.

§ 2 Vertragsgegenstand und Scope

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist ein individuelles 1:1-Performance- und Lifestyle-Coaching für gesunde, eigenverantwortlich handelnde erwachsene Frauen. Der Coach begleitet die Klientin bei der Umsetzung selbstgewählter Veränderungen in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Schlafarchitektur, Stressregulation und zyklusbezogene Lebensgestaltung.

(2) Das Coaching basiert auf der gemeinsamen Analyse individueller physiologischer Parameter (z. B. Schlaf-, Aktivitäts- und Zyklusdaten, Symptomprotokolle und ggf. von der Klientin eigenständig eingebrachten Laborbefunden) als Reflexionsgrundlage für lebensstilbezogene Entscheidungen.

(3) Der Coach schuldet die fortlaufende Begleitung im vereinbarten Format (asynchrone Kommunikation über WhatsApp einschließlich Sprachnachrichten, werktags binnen 24 Stunden Antwortzeit) sowie 1:1-Calls nach Vereinbarung. Der Coach schuldet nicht den Eintritt eines bestimmten gesundheitlichen, körperlichen, ästhetischen oder beruflichen Erfolgs.

§ 3 Was das Coaching nicht ist — FernUSG-Safe-Harbor und Heilkunde-Abgrenzung

(1) Der Schwerpunkt der geschuldeten Leistung ist die individuelle, persönliche Beratung und Begleitung der Klientin entlang ihrer eigenen physiologischen Daten und ihrer selbst gewählten Ziele — nichtdie Vermittlung standardisierter Kenntnisse oder Fertigkeiten. Damit liegt nach der Abgrenzung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. Februar 2026 — III ZR 73/25) der Tätigkeitsschwerpunkt auf einer Beratungs- und Begleitleistung und nicht auf einem Lehrgang.

(2) Das Coaching ist kein Lehrgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Der Coach vermittelt der Klientin keine standardisierten Kenntnisse oder Fertigkeiten im Rahmen eines vorgegebenen Curriculums; es gibt keine Modulreihen, keinen sequenziellen Lernpfad, keine Lernerfolgskontrolle, keine Wissens-Checks, keine Hausaufgaben mit Bestehens- oder Fortschritts-Logik und keine Zertifikate. Der Coach begleitet stattdessen eine individuelle, von der Klientin selbst bestimmte Verhaltensänderung auf Grundlage ihrer eigenen physiologischen Daten.

(3) Schriftliches Begleitmaterial, das die Klientin im Rahmen des Coachings erhält (z. B. kuratierte Studien-Übersichten, Habit-Templates, Reading-Lists), ist Begleitmaterial zum individuellen 1:1-Coaching und kein eigenständiger Lehrgangsbestandteil im Sinne des FernUSG.

(4) Das Coaching stellt keine Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), keine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit und keine medizinische Diagnostik dar. Der Coach
a) stellt keine Diagnose von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,
b) erbringt keine Therapie und macht keine Heilversprechen,
c) verschreibt oder verordnet keine Arznei- oder Heilmittel,
d) empfiehlt nicht das Absetzen, Reduzieren oder Modifizieren ärztlich verordneter Medikamente oder Therapien,
e) erbringt keine psychotherapeutische Behandlung im Sinne des Psychotherapeutengesetzes,
f) interpretiert eingebrachte Laborbefunde nicht medizinisch, sondern nutzt sie ausschließlich als Kontext für die lebensstilbezogene Reflexion.

(5) Soweit die Klientin medizinische Befunde, ärztliche Berichte oder Diagnosen in das Coaching einbringt, dienen diese ausschließlich als individueller Hintergrund. Die medizinische Bewertung bleibt der Ärztin, dem Arzt oder der Heilpraktikerin der Klientin vorbehalten.

§ 4 Hinweis-, Verweis- und Triagepflicht des Coaches

(1) Der Coach verpflichtet sich, der Klientin auf Anhaltspunkte, die einer ärztlichen oder heilpraktischen Abklärung bedürfen, aktiv hinzuweisen und ihr in solchen Fällen die Konsultation einer Ärztin, eines Arztes oder einer Heilpraktikerin / eines Heilpraktikers dringend zu empfehlen.

(2) Auslöser für einen Verweis sind insbesondere:
a) Schmerzzustände unklarer Ursache,
b) anhaltende Erschöpfungs- oder Belastungszustände, die nicht durch Lebensstil-Faktoren erklärbar sind,
c) auffällige Laborwerte außerhalb der medizinischen Referenzbereiche,
d) Symptome, die auf eine akute oder chronische Erkrankung hinweisen können,
e) psychische Belastungen mit Hinweis auf Selbst- oder Fremdgefährdung,
f) eine bestehende oder vermutete Schwangerschaft mit Risikoprofil,
g) Wechselwirkungen zwischen Lifestyle-Empfehlungen und ärztlich verordneter Medikation.

(3) Der Coach vermittelt keine Ärztinnen, Ärzte, Heilpraktikerinnen, Heilpraktiker oder Labore, führt keine Empfehlungslisten und unterhält keine Vergütungsbeziehungen zu medizinischen Leistungserbringern. Die Klientin wählt eigene medizinische Ansprechpersonen.

(4) Der Verweis befreit den Coach nicht von der weiteren coachingvertraglichen Begleitung im definierten Scope; er ersetzt aber die nicht geschuldete medizinische Bewertung.

§ 5 Eignung der Klientin und Ausschlussgründe

(1) Das Coaching richtet sich an gesunde, eigenverantwortlich handelnde erwachsene Frauen, die ihre Lebensführung in einem klar lifestyle-bezogenen Rahmen weiterentwickeln möchten.

(2) Das Coaching ist nicht geeignet:
a) bei akuten psychischen Krisen, insbesondere bei Suizidalität, akuter Selbstverletzungstendenz oder akuten Psychose-Episoden,
b) bei manifester Essstörung mit Behandlungsbedarf (z. B. Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge-Eating-Störung mit klinischer Relevanz),
c) bei akuten oder schwer dekompensierten somatischen Erkrankungen, die einer engmaschigen ärztlichen Begleitung bedürfen,
d) bei einer bestehenden Schwangerschaft mit erhöhtem Risikoprofil, soweit die Coaching-Inhalte mit der ärztlich begleiteten Schwangerschaftsführung in Konflikt treten könnten,
e) wenn die Klientin eine medizinische Behandlung erwartet, ein Heilversprechen einholen möchte oder das Coaching als Ersatz für eine medizinische Versorgung verstehen möchte.

(3) Der Coach behält sich vor, eine Coaching-Beziehung nicht aufzunehmen oder im laufenden Vertrag zu beenden, wenn ein Ausschlussgrund nach Absatz 2 objektiv erkennbar vorliegt oder im Verlauf objektiv erkennbar wird. Der Coach erläutert die Entscheidung der Klientin und verweist sie an passende medizinische oder therapeutische Ansprechpersonen. Beendet der Coach den Vertrag aus diesem Grund, wird eine bereits gezahlte Vergütung für den ungenutzten Zeitraum des laufenden Kalendermonats anteilig (pro rata temporis) zurückerstattet; die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten der Klientin (§ 8) bleiben unberührt.

§ 6 Mitwirkung und Eigenverantwortung der Klientin

(1) Die Klientin teilt dem Coach alle für das Coaching relevanten gesundheitlichen, medikamentösen und psychischen Umstände wahrheitsgemäß mit, soweit ihr diese selbst bekannt sind und die Mitteilung zumutbar ist.

(2) Die Klientin verpflichtet sich, akute oder chronische gesundheitliche Beschwerden vorrangig ärztlich oder heilpraktisch abklären zu lassen.

(3) Die Klientin verpflichtet sich, ärztlich verordnete Medikamente und Therapien nicht auf Veranlassung des Coaches zu modifizieren oder abzusetzen.

(4) Die Klientin handelt im Rahmen des Coachings eigenverantwortlich. Welche der gemeinsam reflektierten Maßnahmen sie in welchem Umfang umsetzt, entscheidet ausschließlich sie selbst. Die Klientin trägt das Risiko der Umsetzung soweit gesetzlich zulässig selbst; gesetzlich nicht abdingbare Haftungsregelungen bleiben unberührt (§ 9).

§ 7 Vergütung, Zahlung und freier Probemonat

(1) Die Vergütung beträgt 149,00 € pro Kalendermonat (Standardpreis) bzw. 99,00 € pro Kalendermonat (Konditionen für Klientinnen, die zum Onboarding-Zeitpunkt auf der bestätigten Warteliste standen). Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Der erste Kalendermonat der Coaching-Beziehung wird als unentgeltlicher Probemonat gewährt; die Vergütungspflicht entsteht erst ab Beginn des zweiten Kalendermonats. Während des Probemonats besteht das vertragliche Pflichtenprogramm im Übrigen unverändert.

(3) Leistungsumfang der Monatsvergütung. Die Monatsvergütung deckt die unbegrenzte asynchrone Begleitung über WhatsApp (Text- und Sprachnachrichten, werktags binnen 24 Stunden Antwortzeit) sowie einen kostenfreien 1:1-Video-Call von 45 Minuten über die gesamte Vertragslaufzeit. Der kostenfreie Video-Call kann von der Klientin zu einem von ihr gewählten Zeitpunkt während der laufenden Vertragsbeziehung in Anspruch genommen werden; eine zeitliche Verfallklausel besteht nicht, solange der Vertrag besteht.

(4) Weitere 1:1-Video-Calls. Über den kostenfreien Erst-Video-Call hinaus gehende 1:1-Video-Calls sind nicht Bestandteil der Monatsvergütung. Sie werden von der Klientin auf Opt-in-Basis einzeln und ohne Abonnement-Bindung gebucht. Der Preis pro zusätzlichem 1:1-Video-Call beträgt 69,00 € je 45 Minuten. Der Preis ist Endpreis und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Zahlung erfolgt vor dem Termin per SEPA- Lastschrift, Kreditkarte oder gesondert benannten Zahlungsweg. Die asynchrone WhatsApp-Begleitung nach Absatz 3 bleibt von der Buchung weiterer Video-Calls unberührt.

(5) Die Monatsvergütung wird zu Beginn jedes Abrechnungsmonats fällig und im SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte automatisch eingezogen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB). Der Coach kann das Coaching bis zum Ausgleich offener Forderungen pausieren; die Klientin wird hierüber rechtzeitig informiert.

(6) Es bestehen keine Mindestlaufzeiten. Es bestehen keine über die monatliche Vergütung und die in Absatz 4 geregelte Einzelvergütung hinausgehenden Bindungs- oder Paketpreise. Ratenzahlungen werden nicht angeboten und sind durch das Modell entbehrlich.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten monatlich zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Kalendermonats zugehen, um zum Monatsende wirksam zu werden.

(2) Die Kündigung kann formfrei erklärt werden — per E-Mail, WhatsApp oder über die nach § 312k BGB bereitgestellte Kündigungsschaltfläche. Diese ist mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet und führt auf eine Bestätigungsseite, auf der die Klientin die Kündigung über die Schaltfläche „jetzt kündigen“ abschließt; Eingang und Zeitpunkt der Kündigung werden bestätigt und gespeichert. Eines Grundes bedarf es nicht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Seiten unberührt.

(4) Bereits gezahlte, am Kündigungstag noch nicht durch Coaching-Leistung verbrauchte Vergütungsanteile werden nicht anteilig zurückerstattet, soweit der Coach das Coaching bis zum Wirkungszeitpunkt der Kündigung tatsächlich leistungsbereit anbietet, also die asynchrone WhatsApp-Begleitung im vereinbarten Antwortrahmen und den kostenfreien Video-Call weiterhin zur Verfügung stehen. Eine Pausierung des Coachings wegen Zahlungsverzugs (§ 7 Abs. 5) unterbricht diese Leistungsbereitschaft nur für den Zeitraum des Verzugs und begründet keinen doppelten Nachteil; für nicht leistungsbereit angebotene Zeiträume besteht insoweit kein Vergütungsanspruch. Beendet der Coach den Vertrag aus einem von ihm zu vertretenden Grund, ohne weiter leistungsbereit zu sein, wird die für den ungenutzten Zeitraum des laufenden Monats gezahlte Vergütung anteilig (pro rata temporis) zurückerstattet.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters oder einer/eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer/eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Klientin regelmäßig vertrauen darf.

(4) Eine zwingende gesetzliche Haftung des Anbieters — insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 309 Nr. 7 BGB — bleibt unberührt. Der Anbieter gibt keine Erfolgs- oder Wirkungs- Versprechen ab; insbesondere wird kein Eintritt eines bestimmten gesundheitlichen, körperlichen, ästhetischen oder beruflichen Ergebnisses geschuldet (vgl. § 2 Abs. 3).

(5) Der Anbieter unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen.

§ 10 Termin-Absagen und 24-Stunden-Regel

(1) 1:1-Video-Calls (sowohl der kostenfreie Erst-Video-Call nach § 7 Abs. 3 als auch zusätzlich gebuchte Video-Calls nach § 7 Abs. 4) werden zwischen Coach und Klientin individuell vereinbart. Die Klientin kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden vor Termin-Beginn kostenfrei absagen oder verschieben.

(2) Erfolgt die Absage später als 24 Stunden vor Termin-Beginn oder erscheint die Klientin nicht zum vereinbarten Termin, behält der Coach seinen Vergütungsanspruch unverändert (§ 615 S. 1 BGB). Bei einem zusätzlich gebuchten Video-Call nach § 7 Abs. 4 verfällt die für diesen Termin gezahlte Einzelvergütung; bei dem kostenfreien Erst-Video-Call nach § 7 Abs. 3 gilt der Anspruch auf den kostenfreien Termin als verbraucht. Der Coach muss sich auf seinen Vergütungs- bzw. Verfallsanspruch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens des Termins an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vergabe des frei gewordenen Slots erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 S. 2 BGB). Eine Nachholung des verfallenen Termins schuldet der Coach nicht; sie kann aus Kulanz angeboten werden, insbesondere bei Krankheit, familiären Notfällen oder höherer Gewalt. Die unbegrenzte asynchrone WhatsApp-Begleitung nach § 7 Abs. 3 bleibt von Termin-Absagen unberührt.

(3) Der Klientin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Coach durch die Termin-Absage kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Dieser Gegenbeweis-Vorbehalt gilt ausdrücklich auch für den Verfall der Einzelvergütung des zusätzlich gebuchten 1:1-Video-Calls nach § 7 Abs. 4: Weist die Klientin nach, dass dem Coach kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Einzelvergütung in entsprechender Höhe zu erstatten.

(4) Sagt der Coach einen Termin ab, bemüht er sich um einen zeitnahen Ersatztermin innerhalb desselben Abrechnungsmonats. Die durchgängige Erreichbarkeit über WhatsApp im definierten Antwortrahmen bleibt davon unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht der Klientin als Verbraucherin

Die folgende Widerrufsbelehrung und das nachstehende Muster-Widerrufsformular geben das amtliche Muster der Anlage 1 und der Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB wortgetreu wieder. Sie sprechen den Vertragspartner — wie im amtlichen Muster vorgesehen — als „Verbraucher“ an; die Anrede „die Klientin“ im übrigen Vertragstext bleibt davon unberührt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dream-bit UG (haftungsbeschränkt), Fischerstraße 16/1, 72124 Pliezhausen, [email protected], +49 (0) 7127 / 9313-165) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Hinweis (kein Bestandteil des amtlichen Musters). Bei einem auf laufende Begleitung ausgerichteten Coaching ist eine vollständige Erbringung in der Regel erst mit Beendigung der Coaching-Beziehung gegeben; bis dahin bleibt das ordentliche Kündigungsrecht (§ 8) der vorrangige Beendigungsweg.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Dream-bit UG (haftungsbeschränkt), Fischerstraße 16/1, 72124 Pliezhausen, [email protected]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Coach verarbeitet personenbezogene Daten der Klientin ausschließlich auf der Grundlage der separaten Datenschutzerklärung und der gesondert eingeholten ausdrücklichen Einwilligung der Klientin in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

(2) Die Datenschutzerklärung ist unter https://she-optimized.com/datenschutz abrufbar und liegt der Klientin in Textform vor. Sie regelt insbesondere die Verarbeitungszwecke, Aufbewahrungsfristen, Empfänger der Daten, Drittlandtransfers (insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von WhatsApp / Meta Platforms, Google Workspace sowie Resend für E-Mail- und Warteliste-Versand) und die Betroffenenrechte der Klientin.

(3) Die Klientin kann die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Einwilligungs-Widerruf, der das Coaching wesentlich beeinträchtigt, kann ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB für den Coach zur Beendigung des Coachings sein.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzregeln des Mitgliedstaats, in dem die Klientin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

(3) Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für die Änderung dieser Textform-Klausel.

(4) Der Coach ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).

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